Allgemeine Geschäftsbedingungen

Draft-Hinweis: Diese AGB wurden intern entworfen und müssen vor dem öffentlichen Launch anwaltlich geprüft werden. Inhaberdaten und Aufsichtsinformationen sind mit TODO markiert.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Klipax (im Folgenden „Plattform“), betrieben vom in unserem Impressum genannten Inhaber (im Folgenden „Anbieter“, „wir“ oder „uns“).

(2) Nutzer sind natürliche oder juristische Personen, die einen Account auf der Plattform anlegen (im Folgenden „Nutzer“). Wir unterscheiden zwei Nutzerrollen: Streamer (Kampagnen-Ersteller) und Clipper (Content-Ersteller).

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung. Nutzer müssen volljährig (mindestens 18 Jahre) und geschäftsfähig sein.

(2) Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ein Account pro Person; Mehrfach-Accounts derselben Person sind untersagt.

(3) Pro Social-Account (Twitch/YouTube/TikTok) ist nur ein Klipax-Account zugelassen. Die erneute Verknüpfung bereits anderweitig mit Klipax verknüpfter Social-Accounts ist ausgeschlossen.

(4) Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und Anbieter zustande.

§ 3 Leistungen der Plattform

(1) Die Plattform vermittelt zwischen Streamern und Clippern: Streamer erstellen Kampagnen mit einem Budget, Clipper produzieren daraus Short-Form-Clips, posten sie auf eigenen Social-Accounts und werden pro View anteilig vergütet.

(2) Der Anbieter ist nicht Vertragspartner der zwischen Streamern und Clippern ausgetauschten Leistungen und übernimmt keine Gewähr für deren Zustandekommen oder Erfüllung außerhalb der technischen Plattform-Mechanik.

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Plattform jederzeit aus wichtigen Gründen (Wartung, Sicherheit, Weiterentwicklung) vorübergehend einzuschränken.

§ 4 Kampagnen (Streamer)

(1) Streamer legen pro Kampagne fest: Budget (mindestens 50 € netto), CPM (mindestens 0,30 € pro 1.000 Views), erlaubte Plattformen, Regeln (Hashtags, Brand-Mention, Clip-Dauer), minimale View-Anzahl zur Approval-Freigabe (Default 10.000), optionales Startdatum und optionales Enddatum.

(2) Vor Aktivierung ist das Budget zuzüglich Streamer-Fee (siehe § 7) via Stripe zu bezahlen. Die Kampagne wird erst nach erfolgreicher Zahlung aktiv.

(3) Neue Streamer können ihre erste Kampagne mit maximal 250 € Budget starten. Das Limit steigt mit erfolgreicher Plattformhistorie (Trust-Score).

(4) Kampagnen enden automatisch bei Budget-Ausschöpfung, Erreichen des Enddatums oder manueller Beendigung durch den Streamer. Bei manueller Beendigung gilt eine Grace Period von 7 Tagen, in der bereits eingereichte Clips noch anteilig abgerechnet werden.

§ 5 Clips und Einreichung (Clipper)

(1) Clipper reichen einen Clip ein, indem sie die URL ihres auf einer erlaubten Plattform veröffentlichten Videos angeben. Der Clip muss ein Short-Form-Format einhalten (z. B. YouTube Shorts < 60 Sekunden).

(2) Voraussetzung der Einreichung ist die verifizierte Verknüpfung des sendenden Social-Accounts mit dem Klipax-Account. Fremde Videos dürfen nicht eingereicht werden.

(3) Eingereichte Clips müssen den Kampagnen-Regeln entsprechen (Pflicht-Hashtags, Brand-Mention, Clip-Dauer, Veröffentlichungsdatum nach Kampagnen-Start). Verstöße führen zur Ablehnung der Einreichung ohne Vergütung.

(4) Durch die Einreichung räumt der Clipper dem Anbieter sowie dem betreffenden Streamer ein einfaches, widerrufliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem Clip für Zwecke der Kampagnen-Dokumentation und Plattform-Darstellung ein. Die Urheberrechte bleiben beim Clipper.

§ 6 Approval-Flow und View-Tracking

(1) Nach Einreichung läuft ein automatisches View-Tracking (alle 6 Stunden). Erreicht ein Clip den kampagnenspezifischen Mindest-View-Threshold, wechselt er in den Status pending_review.

(2) Im Manuell-Modus kann der Streamer den Clip ablehnen (Ablehnungsgrund mindestens 20 Zeichen Pflicht) oder genehmigen. Reagiert der Streamer 72 Stunden nicht, gilt der Clip als automatisch genehmigt.

(3) Erkennt das System nachträglich einen Regelverstoß (Rule-Drift, z. B. nachträgliches Entfernen eines Pflicht-Hashtags), wird der Clip abgelehnt und die bis dahin reservierte Vergütung eingefroren.

(4) Wird ein Clip auf der Social-Plattform vor Auszahlung gelöscht, entfällt die Vergütung und der Clipper wird intern geflagged. Wiederholtes Löschen kann zur Kontosperrung führen.

§ 7 Vergütung und Pro-Rata

(1) Die Vergütung eines Clips errechnet sich anhand des CPM multipliziert mit den generierten Views, begrenzt durch einen kampagnenspezifischen Per-Clipper-Cap (Default 30 % des Gesamtbudgets).

(2) Übersteigt die Gesamt-View-Menge aller genehmigten Clips das Budget, wird pro-rata gekappt. Überschreitet ein Einzel-Clipper seinen Cap, wird der Überschuss auf nicht gecappte Clipper verteilt.

(3) Streamer-Fee: 6,5 % werden zusätzlich zum Budget erhoben und sind bei der Kampagnen-Aktivierung zu zahlen.

(4) Clipper-Fee: 1,5 % werden vom Bruttoanteil des Clippers abgezogen. Bei einem Netto-Auszahlungsbetrag unter 50 € fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 1 € an. Netto-Auszahlungsbeträge ab 50 € sind gebührenfrei.

(5) Der Mindest-Auszahlungsbetrag beträgt 20 € brutto.

§ 8 Auszahlungen an Clipper

(1) Auszahlungen werden über Stripe Connect Express abgewickelt. Vor der ersten Auszahlung ist das Stripe-Onboarding (inkl. Identitätsprüfung / KYC) abzuschließen.

(2) Nach Kampagnen-Ende werden Clipper-Guthaben für 30 Kalendertage gehalten (Verifikations- und Dispute-Fenster), bevor sie als auszahlbar freigegeben werden.

(3) Der Clipper kann Auszahlungen manuell anfordern oder einen Automatik-Modus mit frei wählbarer Auszahlungs-Schwelle (≥ 20 €) aktivieren.

(4) Ab einer auszahlbaren Summe von 2.000 €/Kalenderjahr oder 30 Auszahlungen/Kalenderjahr sind wir gemäß PStTG verpflichtet, die Daten des Clippers an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden (DAC7). Die hierfür erforderlichen Angaben erhebt Stripe direkt beim Clipper; ohne vollständige Daten werden weitere Auszahlungen bis zur Ergänzung blockiert.

§ 9 Nutzerpflichten und verbotene Handlungen

(1) Nutzer dürfen nicht:

  • Views, Likes oder andere Engagement-Metriken durch Bots, Klickfarmen oder ähnliche Manipulationen künstlich erhöhen
  • Urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis verwenden
  • Mehrere Klipax-Accounts pro Person betreiben oder Accounts veräußern
  • Andere Nutzer beleidigen, belästigen, bedrohen oder diskriminieren
  • Die technische Infrastruktur der Plattform angreifen, überlasten oder umgehen
  • Zahlungen außerhalb der Plattform umgehen

(2) Verstöße können zur sofortigen Sperrung des Accounts, Einbehalt ausstehender Auszahlungen und zivil- wie strafrechtlicher Verfolgung führen.

§ 10 Chargebacks und Zahlungsausfälle

(1) Veranlasst ein Streamer nachträglich einen Chargeback (z. B. Kreditkarten-Rückbuchung) ohne berechtigten Grund, behält sich der Anbieter vor, dem Stripe-Dispute zu widersprechen und den Streamer-Account sofort zu sperren.

(2) Clippern, deren bereits ausgezahlte Clips aus einer solchen Rückbuchung stammen, steht die Auszahlung gleichwohl zu. Der hierdurch entstehende Schaden trägt der Anbieter oder holt ihn vom Streamer zivilrechtlich zurück.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen und in diesem Fall nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 12 Kündigung und Account-Löschung

(1) Beide Parteien können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit keine offenen Kampagnen oder nicht abgeschlossenen Auszahlungsvorgänge bestehen.

(2) Bei Account-Löschung durch den Nutzer werden personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO, § 257 HGB) dem entgegenstehen.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB fristlos und ohne Vorankündigung kündigen.

§ 13 Änderung dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden den Nutzern mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (siehe Impressum).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 24. April 2026